Share Deal beim Kauf von Unternehmen und Gesellschaften
Beim Share Deal wechseln die Anteile des Unternehmens direkt den Besitzer, anstatt das einzelne Vermögensgegenstände, wie bei einem Asset Deal, erworben werden. Somit wird ein Unternehmen in seiner Gesamtheit erworben, womit neben sämtlichen Vermögensgegenstände auch die bestehenden Verpflichtungen sowie andere Haftungsrisiken und Altlasten durch den Käufer übernommen werden. Eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) des Unternehmens, der verschiedenen Dokumente und der bestehenden Verträge, hat aus diesem Grund eine hohe Bedeutung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mögliche Haftungsrisiken durch Garantien und Gewährleistungen im Kaufvertrag der Unternehmensanteile geregelt werden. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Bewertung des Unternehmens. Dabei weichen Käufer- und Verkäufervorstellungen oft stark auseinander. Es ist daher zu empfehlen, dass frühzeitig eine unabhängige Unternehmensbewertung als Basis der Kaufverhandlungen erstellt wird. Wie beim Asset Deal sind ebenfalls die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung im Hinblick auf einen möglichen Verkauf des Unternehmens können dabei helfen, die Steuerbelastung zu optimieren. Entscheidend für eine erfolgreiche Transaktion ist neben den aufgeführten Punkten ebenfalls der Austausch zwischen Käufer und Verkäufer. Eine gute offene Kommunikation hilft, um mögliche kritische Punkte frühzeitig zu klären mit dem Ziel, für alle Parteien und für das Unternehmen einen guten Abschluss zu erreichen.
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