Überschuldung von Unternehmen in der Bilanz erkennen
Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr durch die Aktiven, also Anlagevermögen und Umlaufvermögen gedeckt werden können. In diesem Fall ist das Eigenkapital aufgebraucht, bzw. negativ. Es liegt eine Unterdeckung vor und die Gesellschaft ist überschuldet.
Das Unternehmen ist auch in einer solchen Situation gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen. Es muss u.a. ein Zwischenabschluss zu Fortführungs- und Veräusserungswerten erstellt werden. Zeigen beide durch einen Revisor geprüften Abschlüsse eine Überschuldung, muss der Verwaltungsrat den Richter benachrichtigen, sofern nicht Gesellschaftsgläubiger im Ausmass dieser Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten.
Der Richter eröffnet in diesem Fall den Konkurs über das Unternehmen.
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